Corona oder Absatzschwäche, die allgemeine Wirtschaftslage oder interne Fehlentscheidungen: Die Gründe für eine Unternehmenskrise sind vielfältig. Unabhängig von Größe und Branche des Unternehmens gilt es für die Verantwortlichen, die Signale einer Krise frühzeitig zu erkennen. Denn: Je eher die eigene Krise erkannt wird, desto größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen das Unternehmen wieder nachhaltig in die Spur gebracht werden kann.
Wir sind langjährig erfahrene Restrukturierungsberater, kennen den Handwerkskasten und empfehlen die passenden Werkzeuge für die jeweilige Situation. Sind wir temporär als Sanierungsmanager berufen, setzen wir unsere Kenntnisse aus Projekten ein. Wir wissen um die gesetzlichen Anforderungen, die es unter allen Umständen zu beachten gilt. Denn der Gesetzgeber hat den Unternehmen und ihren Verantwortlichen stringent vorgegeben, was in der Krise machbar ist und was nicht. Wir kennen aber auch die zahlreichen Möglichkeiten instrumenteller und finanzieller Art, mit denen der Gesetzgeber eine erfolgreiche Sanierung ermöglicht.
Klar und eindeutig ist definiert, ob eine Unternehmenskrise vorliegt, beziehungsweise ob das Unternehmen ohne entsprechende Gegenmaßnahmen darauf zusteuert oder ob es schon ein paar Schritte weiter und entsprechend insolvenzreif ist. Die Unternehmensführung wäre dann verpflichtet, umgehend einen entsprechenden Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen. Erkennen können diesen Unterschied meist aber nur Experten. Sie können im Fall der Krise die Geschäftsführung auch vor etwaigen Haftungsansprüchen bewahren – aber nur dann, wenn das Unternehmen frühzeitig Unterstützung von erfahrenen Beratern in Anspruch nimmt.
Wir starten mit einer zielgenauen Analyse zur Ermittlung der Hintergründe. Besonderes Augenmerk unserer Restrukturierungsexperten liegen dabei auf Ermittlung der Krisenursachen, dem bisherigen Verlauf und die zu erwartende Entwicklung. Daraus leiten unsere Berater in Abstimmung mit der weiterhin verantwortlichen Geschäftsführung geeignete Maßnahmen ab.
Besondere Beachtung bei dem Prozess der Krisenanalyse und dem der Maßnahmenentscheidungen finden möglicherweise drohende Insolvenztatbestände. Je nach Ergebnislage entwickeln wir eine Strategie, mit der eine solche missliche Situation vermieden werden kann. Hierfür ist nicht nur ein hohes Maß an Fachwissen notwendig, sondern auch ein gut abgestimmtes Beraterteam, dass mit Organisations-, Führungs- und Kommunikationsstärke gemeinsam mit der Unternehmensführung maßgebliche Entscheidungen treffen und einleiten kann. Die Unternehmer bringen dabei ihre jahrelange Erfahrung über das Unternehmen ein, die Berater ihre Expertise aus dem Insolvenzrecht, inklusive Rechte und Pflichten der beteiligten Personen.
Ziel aller eingeleiteten Maßnahmen ist der Turnaround des Unternehmens – also die Steigerung des Leistungspotenzials sowie die Herstellung einer nachhaltigen Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit. Basis dafür ist ein Sanierungskonzept, das wir nach dem IDW S6 Standard – dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) für Sanierungsgutachten – erstellen. Entsprechend dem IDW S6 empfehlen wir neben der Rentabilitätsanalyse eine Working Capital-Analyse sowie eine Cashflow-Analyse aus denen wir über fortlaufende Kennzahlen ein Frühwarnsystem ableiten und entwickeln.
Der IDW S6-Standard empfiehlt sich allein schon deshalb, weil Rating und Bonität eines Unternehmens einen hohen Stellenwert hinsichtlich der Außenwirkung gegenüber Finanzpartnern haben. Eine Finanzanalyse ist ein wichtiges Kennzahleninstrument und für das Management ohnehin zwingend erforderlich.
Die integrierte Finanzplanung ist sowohl Steuerungsinstrument als auch Basis weiterer Entscheidungen wie beispielsweise hinsichtlich der Verantwortung eines Geschäftsführers nach Paragraph 43 und 49 des GmbH Gesetzes, deren Tragweite sich so mancher Unternehmenslenker nicht bewusst ist. Erst wenn er die Krise seines Unternehmens tatsächlich erfasst und sich entsprechend beraten lässt, betrachtet so mancher Geschäftsführer diese Mindestanforderungen mit der dringend gebotenen Priorisierung. Das Problem der Geschäftsführerhaftung ist insbesondere aufgrund des in diesem Jahr eingetretenen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zu berücksichtigen.
Auch die Veränderungen durch Basel II und Basel III haben bei Finanzpartnern/Banken notgedrungen ein Umdenken hinsichtlich der Kreditvergabe ausgelöst. Die integrierte Finanzplanung ist neben einem ggf. zusätzlich erforderlichen Sanierungskonzept heute bei vielen Entscheidungen eine Soll-Vorgabe und vereinfacht die Freigabeprozesse.
Sanierungskonzepte sind für eine Vielzahl von weiteren Anlässen erforderlich und ab einer bestimmten Unternehmensgröße zu empfehlen. Für das Risikomanagement auf Seiten der Finanzpartner gelten dabei unter anderem die Anforderungen nach MaRisK BTO 1.2.5.
Es gibt unterschiedliche Empfehlungen zu Sanierungskonzepten, die Anforderungen des BGH und die Anforderungen/Empfehlungen des IDW jedoch sind in sich schlüssig. Sie müssen von den Verantwortlichen schriftlich dokumentiert werden.
Eckpfeiler für die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung eines Unternehmens sind die positive Ertragsprognose sowie die positive Fortbestehensprognose. Von besonderer Bedeutung ist die nachhaltige Überwachung der unterschiedlichen Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Gegensteuerung bei fehlenden Erfolgsaussichten. Im Gegensatz zur Empfehlung des BGH verlangt die IDW Empfehlung eine nachhaltige Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Jedes Konzept ist nur erfolgreich, wenn die Maßnahmen konsequent umgesetzt, regelmäßig kontrolliert und evaluiert werden. Unsere erfahrenen Berater mit ihrem Wissen aus der Praxis und ihrer Kommunikations- und Führungsstärke kennen die möglichen Fallstricke und die Wege zu dem Ziel – dem Turnaround.
(Ansgar Lienert – Geschäftsführer der WCG Consulting GmbH 07/2021)