Ab dem 1. Januar 2023 erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Angestellte beim Gang zum Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den umgangssprachlichen „gelben Schein“) mehr ausgehändigt. Zukünftig erfolgt seitens der Ärzte lediglich eine elektronische Meldung (eAU) an die jeweilige Krankenkasse.
Davon losgelöst sind Ihre Angestellten Ihnen gegenüber weiterhin unverändert verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
Die von den Ärzten elektronisch an die Krankenkassen gemeldeten Daten können wir zukünftig über die DATEV-Programme elektronisch abrufen. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen (leider) keine generellen Abfragen über sämtliche Mitarbeiter gestellt werden. Vielmehr lassen die Krankenkassen nur Einzelabfragen pro Mitarbeiter, zudem mit dem konkreten Datum des ersten Krankheitstages zu.
Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die Ärzte die Datenübermittlung starten und wie lange die Rückmeldungen der Krankenkassen an uns dauern. Die aktuelle Diskussion geht davon aus, dass dies bis zu 14 Tage dauern kann. Somit müssen wir den Bearbeitungsprozess anpassen.
Nicht unter die eAU fallen insbesondere folgende Sachverhalte (bei dieser Ausfallzeit wird weiterhin ein Papierbeleg für den Arbeitgeber ausgehändigt):
a) Ambulante Untersuchungen im Krankenhaus,
b) privat Krankenversicherte,
c) Beschäftigungsverbote bei Schwangerschaft,
d) Angestellte in Privathaushalten und
e) Fälle von „Kind krank“.
Wichtige Information für Ihre Personalabteilung!